Recht

Fristen berechnen im Alltag: so laufen Tage nach dem BGB

Ab wann zählt eine Frist, wann endet sie und was passiert am Wochenende? Eine verständliche Einordnung der §§ 187, 188 und 193 BGB mit Beispielen aus dem Alltag.

Lesezeit 7 Min. Aktualisiert 08.06.2026 4 Quellen Eike-Christian Ramcke Eike-Christian Ramcke
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Eine Frist ist mehr als ein Datum im Kalender. Wann sie genau beginnt und endet, regelt das Bürgerliche Gesetzbuch in den §§ 187 und 188, und für Wochenenden und Feiertage kommt § 193 dazu. Diese Paragrafen wirken trocken, lösen aber im Alltag handfeste Fragen: Bis wann kann ich widerrufen? Wann ist die Rechnung wirklich fällig? Was, wenn der letzte Tag ein Sonntag ist? Dieser Artikel ordnet die Regeln verständlich ein, mit Beispielen, die jeder kennt. Eines vorweg: Das ist eine allgemeine Erklärung und ersetzt keine Rechtsberatung im konkreten Fall.

Wann eine Frist zu laufen beginnt

Der häufigste Irrtum bei Fristen ist, dass man den Ereignistag mitzählt. Das BGB sieht es anders. Nach § 187 Absatz 1 BGB wird bei einer Frist, die an ein Ereignis oder einen bestimmten Zeitpunkt am Tag anknüpft, dieser Tag nicht mitgerechnet. Die Frist beginnt erst am folgenden Tag zu laufen.

Bekommst du also am Montag ein Paket geliefert, startet die Widerrufsfrist nicht am Montag, sondern am Dienstag. Der Hintergrund ist fair gedacht: Am Ereignistag selbst hast du oft nicht den ganzen Tag zur Verfügung, deshalb beginnt die Zählung erst mit dem ersten vollständigen Tag danach.

Wann eine Frist endet

Das Ende regelt § 188 BGB, und zwar getrennt nach Tages- und nach Monatsfristen. Eine nach Tagen bemessene Frist endet mit Ablauf des letzten Tages der Frist. Eine nach Wochen, Monaten oder Jahren bemessene Frist endet mit Ablauf des Tages, der dem Ereignistag der Bezeichnung nach entspricht.

Das klingt abstrakt, ist aber im Beispiel sofort klar. Eine Dreimonatsfrist, die durch ein Ereignis am 15. Januar ausgelöst wird, endet am 15. April. Fehlt der passende Tag im Zielmonat, etwa weil der Ereignistag der 31. war und der Zielmonat nur 30 Tage hat, gilt der letzte Tag dieses Monats als Fristende.

Der Ereignistag zählt meist nicht mit, dafür zählt der letzte Tag voll. Die Frist läuft bis zu seinem Ende.

— Grundprinzip der Fristberechnung

Wochenende und Feiertag: die Schutzregel des § 193

Jetzt kommt die Regel, die im Alltag am häufigsten greift. Fällt das berechnete Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Erfüllungsort geltenden gesetzlichen Feiertag, dann verschiebt § 193 BGB das Fristende auf den nächsten Werktag. Diese Regel gilt für Fristen, innerhalb derer eine Erklärung abzugeben oder eine Leistung zu bewirken ist, etwa eine Zahlung oder ein Widerruf.

Das bedeutet konkret: Endet eine Zahlungsfrist rechnerisch an einem Sonntag, hast du noch bis zum darauffolgenden Montag Zeit. Ist der Montag selbst ein Feiertag, verschiebt es sich auf den Dienstag. Wichtig ist, dass Feiertage regional unterschiedlich sind, maßgeblich ist der Feiertag am Ort der Leistung.

Typische Fristen aus dem Alltag

Die Theorie wird greifbar, wenn man sie an bekannten Fristen durchspielt. Die folgende Tabelle zeigt häufige Alltagsfristen und ihre übliche Dauer.

FristÜbliche DauerBeispielsituation
Widerruf bei Onlinekauf14 TageWare oder Vertragsschluss als Auslöser
Zahlungsziel Rechnung14 oder 30 TageRechnungsdatum als Auslöser
Kündigung Mietvertrag (Mieter)3 Monatezum Monatsende, Zugang als Auslöser
Kündigung Arbeitsvertrag (Grundfrist)4 Wochenzum 15. oder Monatsende
Gewährleistung neue Ware2 JahreÜbergabe der Sache als Auslöser
Verjährung Standardansprüche3 Jahrezum Jahresende gerechnet
Dauer typischer Alltagsfristen in Tagen Widerruf 14 Tage Zahlungsziel 30 Tage Kündigung Miete 90 Tage Gewährleistung 730 Tage
Richtwerte zur Veranschaulichung, die konkrete Frist ergibt sich aus Vertrag und Gesetz.

Besonders die 14-tägige Widerrufsfrist beim Onlinekauf ist ein Klassiker. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass die Frist in der Regel mit dem Erhalt der Ware beginnt und der Widerruf rechtzeitig abgesendet, nicht zugegangen sein muss. Auch hier zählt der Tag des Wareneingangs nach § 187 BGB nicht mit.

Ein durchgerechnetes Beispiel

Spielen wir eine Widerrufsfrist komplett durch, inklusive Wochenend-Regel.

Du siehst, wie drei Regeln zusammenspielen: § 187 verschiebt den Start auf den Folgetag, § 188 bestimmt den letzten Tag und § 193 rettet das Ende vor dem Wochenende. Genau diese Kette macht die Kopfrechnung knifflig, ein Rechner zählt die Kalendertage dagegen verlässlich durch.

Tages-, Wochen- und Monatsfristen unterscheiden

In der Praxis stolpern viele über den Unterschied zwischen einer Frist in Tagen und einer Frist in Monaten. Eine 30-Tage-Frist und eine Einmonatsfrist klingen ähnlich, sind aber nicht dasselbe. Die Tagesfrist zählt exakt 30 Kalendertage, die Monatsfrist endet am datumsgleichen Tag des Folgemonats, unabhängig davon, ob der Monat 28, 30 oder 31 Tage hat. Beginnt eine Frist am 31. Januar, endet die Einmonatsfrist nach § 188 BGB am 28. Februar, weil der 31. Februar nicht existiert und dann der letzte Tag des Monats gilt.

Genau deshalb lohnt der Blick in den Vertrag oder das Gesetz: Steht dort „binnen 14 Tagen”, rechnest du in Tagen. Steht dort „innerhalb eines Monats” oder „mit einer Frist von drei Monaten”, rechnest du nach Monaten und suchst den datumsgleichen Tag.

Wo die Grenzen dieser Faustregeln liegen

§ 187

Fristbeginn BGB

§ 188

Fristende BGB

§ 193

Sonn- und Feiertag

Die §§ 187, 188 und 193 BGB sind die Grundregeln, aber nicht jeder Fall folgt ihnen schematisch. Spezialgesetze, vertragliche Vereinbarungen und prozessuale Fristen können abweichen, und gerade bei Kündigungen, Verjährung oder behördlichen Fristen kommt es auf Details an. Auch die Frage, wann eine Erklärung als zugegangen gilt, ist oft entscheidend und nicht immer eindeutig.

Deshalb gilt: Diese Einordnung gibt dir ein verlässliches Grundgerüst für den Alltag, ersetzt aber im Streitfall keine anwaltliche Beratung. Wenn etwas finanziell oder rechtlich ins Gewicht fällt, lass die konkrete Frist fachlich prüfen. Für die alltägliche Orientierung, etwa um zu sehen, bis wann ein Paket zurück muss oder eine Rechnung fällig ist, reichen die drei Paragrafen und ein Tagerechner, der dir das Zieldatum sauber ausgibt.

Häufige Fragen

Zählt der Tag des Ereignisses bei einer Frist mit?

In der Regel nicht. Nach § 187 Absatz 1 BGB beginnt eine Frist, die an ein Ereignis anknüpft, erst am Folgetag zu laufen. Der Tag, an dem du das Paket erhältst oder den Vertrag schließt, wird also meist nicht mitgezählt.

Wann endet eine Frist von 14 Tagen?

Sie endet mit Ablauf des 14. Tages, gerechnet ab dem Tag nach dem auslösenden Ereignis. Erhältst du eine Ware am 1. des Monats, beginnt die Frist am 2. und endet mit Ablauf des 15., weil der Ereignistag selbst nicht mitzählt.

Was passiert, wenn das Fristende auf einen Sonntag oder Feiertag fällt?

Dann verschiebt sich das Fristende nach § 193 BGB auf den nächsten Werktag. Fällt der letzte Tag auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Ort geltenden gesetzlichen Feiertag, gilt der nächste Werktag als Fristende.

Gilt die Wochenend-Regel für jede Frist?

Sie gilt für Fristen, innerhalb derer eine Willenserklärung abzugeben oder eine Leistung zu bewirken ist, also etwa für Zahlung oder Widerruf. Bei reinen Verjährungsfristen greift sie ebenfalls in der praktischen Anwendung. Im Zweifel hilft eine rechtliche Beratung.

Wie werden Monatsfristen berechnet?

Eine Monatsfrist endet nach § 188 Absatz 2 BGB an dem Tag des letzten Monats, der dem Ereignistag entspricht. Beginnt sie am 15. Januar, endet eine Dreimonatsfrist am 15. April. Fehlt dieser Tag im Endmonat, etwa der 31., gilt der letzte Tag des Monats.

Quellen

Eike-Christian Ramcke

Über die Autorenschaft

Eike-Christian Ramcke

Geschäftsführer AKARA Solutions GmbH

Themengebiet: Redaktionelle Aufsicht, Kalenderrechnung, Fristen nach BGB

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